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Voraussetzungen prüfen
Mindestalter 21 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, keine Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung (§ 16 KCanG). Der Online-Check führt durch alle Punkte.
Altersprüfung
Diese Seite richtet sich an Erwachsene. Der Zutritt zu unseren Räumen und die Mitgliedschaft sind Minderjährigen gesetzlich verwehrt (§ 23 KCanG).
Aufgenommen wird bei uns erst ab 21 Jahren; geprüft wird persönlich vor Ort.

Cannabis Social Club Bad Wimpfen: gemeinschaftlicher Anbau, nicht gewinnorientiert, dokumentiert und beaufsichtigt.
01 / Der Verein
Wir sind Royal-Haze, ein eingetragener Verein in Bad Wimpfen, und betreiben eine Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz. Was bei uns wächst, wird nicht verkauft: Wir geben ausschließlich an unsere Mitglieder weiter, zum Selbstkostenprinzip eines Vereins ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Der Rahmen dafür ist eng, und das ist Absicht. Das Gesetz begrenzt unsere Mitgliederzahl, schreibt Dokumentation und Aufsicht vor und verbietet jede Abgabe an Dritte. Wir arbeiten innerhalb dieses Rahmens: mit fester Anschrift, festen Öffnungszeiten und einem Vorstand, der im Vereinsregister steht.
Diese Seite zeigt, wie unser Klub konkret arbeitet: wie wir anbauen, wer Mitglied werden kann und welche Regeln für alle gelten.
02 / Der Anbau · vier Phasen, ein Zyklus

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Jeder Zyklus beginnt mit Vermehrungsmaterial und einem Eintrag in der Anbaudokumentation; Herkunft und Menge werden erfasst (§ 26 KCanG).
Stockfoto, nicht eigener Bestand

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Klima, Licht und Bewässerung werden laufend geführt und je Charge festgehalten. Der Bestand bleibt geschlossen.
Stockfoto, nicht eigener Bestand

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Zutritt haben nur Mitglieder und befugte Personen. Minderjährigen ist der Zutritt gesetzlich verboten (§ 23 KCanG).
Stockfoto, nicht eigener Bestand

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Mengen, Chargen und Weitergaben werden dokumentiert, fünf Jahre aufbewahrt und der Aufsicht jährlich gemeldet (§ 26 KCanG).
Stockfoto, nicht eigener Bestand
Der Zweck des Vereins steht in § 2 der Satzung: gemeinschaftlicher, nichtgewerblicher Eigenanbau von Cannabis, Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum, dazu Information über Suchtprävention und Suchtberatung. Mehr nicht, und genau das ist der Punkt.
Das Gesetz deckelt die Mitgliederzahl bei 500, verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und lässt nur eine Mitgliedschaft in einer einzigen Anbauvereinigung zu. Der Verein wird von einem Vorstand nach § 26 BGB geführt, die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und beschließt über Satzung, Beiträge und Entlastung.

03 / Die Aufnahme · vier Schritte
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Mindestalter 21 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, keine Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung (§ 16 KCanG). Der Online-Check führt durch alle Punkte.
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Digital über die Antragsstrecke, schriftlich mit Beitrittserklärung und SEPA-Mandat oder persönlich zu den Öffnungszeiten.
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Identität, Alter und Wohnsitz werden beim ersten Besuch anhand eines amtlichen Ausweisdokuments geprüft (§ 16 Abs. 4 KCanG).
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Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Monatsbeitrags und dauert mindestens 4 Monate (Satzung §§ 3, 4).
04 / Der Rahmen · Kennwerte aus Gesetz und Satzung
Vier Werte, die den Verein begrenzen, nicht als Werbung, sondern als Rechtsrahmen: die gesetzliche Obergrenze der Mitglieder, das Mindestalter für die Aufnahme, die satzungsgemäße Mindestdauer der Mitgliedschaft und die festen Öffnungstage in Bad Wimpfen.
05 / Jugendschutz und Prävention
Minderjährige erhalten weder Zutritt noch Cannabis. Das ist keine Vereinsregel, sondern Gesetz (§ 23 KCanG). Der Verein arbeitet mit einem Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und benennt eine Präventionsbeauftragte oder einen Präventionsbeauftragten mit nachgewiesenen Beratungskenntnissen als Ansprechperson für alle Mitglieder.
Wer Fragen zum eigenen Konsum hat, findet daneben unabhängige, kostenfreie Beratung: anonym und außerhalb des Vereins.
Unabhängige Beratung
Information und Beratung sind unabhängig vom Verein, kostenfrei und stehen allen offen: Mitgliedern, Angehörigen und Interessierten.
06 / Dokumente
Satzung, Beitrittserklärung und SEPA-Mandat sind öffentlich: Wer beitreten will, soll vorher lesen können, worauf er sich einlässt. Die Satzung enthält auch die Beitragsordnung mit allen Kosten der Mitgliedschaft.
07 / Mitglied werden
Kein Antrag ohne Voraussetzungen: Der Online-Check führt in fünf Fragen durch die gesetzlichen Bedingungen, bevor es zum Antrag geht. Die Antworten bleiben im Browser und werden weder gespeichert noch übertragen; verbindlich geprüft wird erst im Aufnahmeverfahren, vor Ort und mit Ausweis.
