Royal-Haze e. V.
Reihen von Cannabispflanzen in einem Gewächshaus, Stahlkonstruktion und Lampen darüber

Royal-Haze

Cannabis Social Club Bad Wimpfen: gemeinschaftlicher Anbau, nicht gewinnorientiert, dokumentiert und beaufsichtigt.

01 / Der Verein

Gemeinschaftlich angebaut. Nicht verkauft.

Wir sind Royal-Haze, ein eingetragener Verein in Bad Wimpfen, und betreiben eine Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz. Was bei uns wächst, wird nicht verkauft: Wir geben ausschließlich an unsere Mitglieder weiter, zum Selbstkostenprinzip eines Vereins ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Der Rahmen dafür ist eng, und das ist Absicht. Das Gesetz begrenzt unsere Mitgliederzahl, schreibt Dokumentation und Aufsicht vor und verbietet jede Abgabe an Dritte. Wir arbeiten innerhalb dieses Rahmens: mit fester Anschrift, festen Öffnungszeiten und einem Vorstand, der im Vereinsregister steht.

Diese Seite zeigt, wie unser Klub konkret arbeitet: wie wir anbauen, wer Mitglied werden kann und welche Regeln für alle gelten.

02 / Der Anbau · vier Phasen, ein Zyklus

Hände setzen einen jungen Setzling in dunkle Erde

01

Aussaat und Stecklinge

Jeder Zyklus beginnt mit Vermehrungsmaterial und einem Eintrag in der Anbaudokumentation; Herkunft und Menge werden erfasst (§ 26 KCanG).

Stockfoto, nicht eigener Bestand

Cannabispflanzen in der Wachstumsphase in einem Gewächshaus

02

Vegetation

Klima, Licht und Bewässerung werden laufend geführt und je Charge festgehalten. Der Bestand bleibt geschlossen.

Stockfoto, nicht eigener Bestand

Blühender Pflanzenbestand unter Lampen in einer Anbauhalle

03

Blüte

Zutritt haben nur Mitglieder und befugte Personen. Minderjährigen ist der Zutritt gesetzlich verboten (§ 23 KCanG).

Stockfoto, nicht eigener Bestand

Weite Halle eines Anbaubetriebs mit Pflanzenreihen

04

Kontrolle und Dokumentation

Mengen, Chargen und Weitergaben werden dokumentiert, fünf Jahre aufbewahrt und der Aufsicht jährlich gemeldet (§ 26 KCanG).

Stockfoto, nicht eigener Bestand

Fünfhundert Mitglieder höchstens, ein Zweck laut Satzung.

Der Zweck des Vereins steht in § 2 der Satzung: gemeinschaftlicher, nichtgewerblicher Eigenanbau von Cannabis, Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum, dazu Information über Suchtprävention und Suchtberatung. Mehr nicht, und genau das ist der Punkt.

Das Gesetz deckelt die Mitgliederzahl bei 500, verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und lässt nur eine Mitgliedschaft in einer einzigen Anbauvereinigung zu. Der Verein wird von einem Vorstand nach § 26 BGB geführt, die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und beschließt über Satzung, Beiträge und Entlastung.

Dichtes Blattwerk von Cannabispflanzen in einem Gewächshaus
Blattwerk im Bestand. Der Anbau ist gemeinschaftlich organisiert; Mitglieder wirken laut Satzung aktiv mit.Stockfoto, nicht eigener Bestand

03 / Die Aufnahme · vier Schritte

01

Voraussetzungen prüfen

Mindestalter 21 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, keine Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung (§ 16 KCanG). Der Online-Check führt durch alle Punkte.

02

Antrag stellen

Digital über die Antragsstrecke, schriftlich mit Beitrittserklärung und SEPA-Mandat oder persönlich zu den Öffnungszeiten.

03

Identität vor Ort

Identität, Alter und Wohnsitz werden beim ersten Besuch anhand eines amtlichen Ausweisdokuments geprüft (§ 16 Abs. 4 KCanG).

04

Aufnahme

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Monatsbeitrags und dauert mindestens 4 Monate (Satzung §§ 3, 4).

04 / Der Rahmen · Kennwerte aus Gesetz und Satzung

Vier Werte, die den Verein begrenzen, nicht als Werbung, sondern als Rechtsrahmen: die gesetzliche Obergrenze der Mitglieder, das Mindestalter für die Aufnahme, die satzungsgemäße Mindestdauer der Mitgliedschaft und die festen Öffnungstage in Bad Wimpfen.

500
Mitglieder höchstens (§ 16 KCanG, Satzung § 3)
21
Jahre Mindestalter für die Aufnahme
4Mon.
Mindestmitgliedschaft laut Satzung (Gesetz: 3)
3
Öffnungstage je Woche, Di Mi Do

05 / Jugendschutz und Prävention

Jugendschutz ist Pflicht, Beratung ist unabhängig.

Minderjährige erhalten weder Zutritt noch Cannabis. Das ist keine Vereinsregel, sondern Gesetz (§ 23 KCanG). Der Verein arbeitet mit einem Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und benennt eine Präventionsbeauftragte oder einen Präventionsbeauftragten mit nachgewiesenen Beratungskenntnissen als Ansprechperson für alle Mitglieder.

Wer Fragen zum eigenen Konsum hat, findet daneben unabhängige, kostenfreie Beratung: anonym und außerhalb des Vereins.

Unabhängige Beratung

Information und Beratung sind unabhängig vom Verein, kostenfrei und stehen allen offen: Mitgliedern, Angehörigen und Interessierten.

06 / Dokumente

Satzung, Beitrittserklärung und SEPA-Mandat sind öffentlich: Wer beitreten will, soll vorher lesen können, worauf er sich einlässt. Die Satzung enthält auch die Beitragsordnung mit allen Kosten der Mitgliedschaft.

07 / Mitglied werden

Mitglied werden beginnt mit einer Prüfung.

Kein Antrag ohne Voraussetzungen: Der Online-Check führt in fünf Fragen durch die gesetzlichen Bedingungen, bevor es zum Antrag geht. Die Antworten bleiben im Browser und werden weder gespeichert noch übertragen; verbindlich geprüft wird erst im Aufnahmeverfahren, vor Ort und mit Ausweis.

Cannabispflanze im Gegenlicht vor hellem Himmel
Eine Pflanze aus dem Gemeinschaftsanbau. Bevor jemand beitritt, prüft der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen.Stockfoto, nicht eigener Bestand