Royal-Haze e. V.

Fragen und Antworten

Achtzehn Fragen, klare Antworten.

Was Interessierte am häufigsten wissen wollen, gruppiert nach Mitgliedschaft, Aufnahme, Recht und Verein. Jede rechtliche Aussage trägt ihren Paragraphen.

01 / Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Wer mindestens 21 Jahre alt ist, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und nicht bereits Mitglied einer anderen Anbauvereinigung ist. Das Gesetz erlaubt die Mitgliedschaft ab 18; Royal-Haze nimmt nach eigener Regel erst ab 21 auf. Der Wohnsitz wird per Ausweis nachgewiesen, die Exklusivität schriftlich versichert.

§ 16 KCanG · Satzung § 3

Was kostet die Mitgliedschaft?

Einmalig 50 € Aufnahmegebühr und 25 € Grundbeitrag im Monat. Wer Cannabis erhält, zahlt zusätzlich einen mengenabhängigen erweiterten Beitrag nach der Beitragsordnung; wer nichts erhält, zahlt nur den Grundbeitrag. Weitere Kosten gibt es nicht.

Satzung § 4

Kann ich in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied sein?

Nein, das Gesetz lässt nur eine Mitgliedschaft zu. Bei der Aufnahme versicherst du das schriftlich; eine falsche Angabe kann die Aufnahme unwirksam machen. Wer wechseln will, beendet zuerst die alte Mitgliedschaft.

§ 16 KCanG

Gibt es eine Warteliste?

500 ist die satzungsmäßige Höchstzahl, keine Kapazitätszusage: Wie viele Plätze wir tatsächlich anbieten, hängt vom gemeinschaftlichen Anbau ab. Sind alle Plätze belegt, führen wir eine Warteliste nach Eingangsdatum und melden uns, sobald ein Platz frei wird. Die Warteliste kostet nichts.

§ 16 KCanG

Wie beende ich die Mitgliedschaft?

Schriftlich gegenüber dem Vorstand, nach Ablauf der Mindestdauer von 4 Monaten (Gesetz: mindestens drei). Daneben endet die Mitgliedschaft automatisch bei zwölf Monaten Beitragsrückstand oder Wegzug ins Ausland. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

§ 16 Abs. 5 KCanG · Satzung §§ 3, 4.6

Muss ich zu Mitgliederversammlungen kommen?

Pflicht ist es nicht, aber dort fallen die Entscheidungen: Vorstandswahl, Beitragsordnung, Satzung. Eingeladen wird drei Wochen vorher, stimmberechtigt ist, wer mit dem Beitrag nicht länger als drei Monate im Verzug ist.

Satzung § 8

02 / Aufnahme

Aufnahme

Wie läuft die Aufnahme ab?

In vier Schritten: Voraussetzungen prüfen (der Online-Check hilft), Antrag stellen (digital, per Post oder vor Ort), Identitätsprüfung beim ersten Besuch, dann beginnt die Mitgliedschaft mit der ersten Beitragszahlung.

Satzung § 3 · § 16 Abs. 4 KCanG

Wie lange dauert die Aufnahme?

In der Regel meldet sich der Vorstand innerhalb von zwei Wochen. Danach bestimmst du das Tempo: Sobald du zur Identitätsprüfung vor Ort warst und der erste Beitrag eingegangen ist, bist du Mitglied.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die ausgefüllte Beitrittserklärung, das SEPA-Mandat und deinen Personalausweis oder Pass für die Prüfung vor Ort. Ausweiskopien musst du nicht einreichen, bitte schicke auch keine mit.

Satzung § 3

Wie wird mein Alter geprüft?

Persönlich und per Sichtvermerk: Beim ersten Besuch legst du ein amtliches Ausweisdokument vor; geprüft werden Identität, Alter und Wohnsitz. Es wird keine Kopie angefertigt. Auch bei jeder Weitergabe wird die Mitgliedschaft kontrolliert.

§ 16 Abs. 4 · § 19 KCanG

Was passiert mit meinen Daten?

Erhoben wird nur, was nötig ist: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum. Der Online-Check speichert nichts, die gesetzliche Dokumentation geht nur anonymisiert an die Aufsicht. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Art. 13 DSGVO · § 26 KCanG

Cannabispflanzen hinter dem Glas eines Gewächshauses

Hinter Glas und Paragraphen: Der Anbau ist sichtbar geregelt, vom Zutritt bis zur Weitergabemenge.Stockfoto, nicht eigener Bestand

03 / Recht

Recht

Wie viel Cannabis darf ich im Monat erhalten?

Aus der Anbauvereinigung höchstens 50 g pro Kalendermonat und 25 g pro Tag. Zwischen 18 und 21 sind es 30 g im Monat bei höchstens 10 % THC. Das sind Obergrenzen, keine Ansprüche.

§ 19 KCanG

Wo darf ich konsumieren und wo nicht?

Nicht in Gegenwart von Minderjährigen, nicht an Schulen, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten samt Sichtweite (100-Meter-Regel), nicht in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und nicht im Verein oder seiner Sichtweite.

§ 5 KCanG

Darf ich Cannabis an Freunde weitergeben?

Nein. Jede Weitergabe an Dritte bleibt verboten, auch geschenkt und in kleinsten Mengen; bei Minderjährigen drohen die härtesten Strafen. Erlaubt ist nur die dokumentierte Weitergabe des Vereins an seine Mitglieder.

§ 2 · § 34 KCanG

Was gilt im Straßenverkehr?

Ab 3,5 ng THC je Milliliter Blutserum drohen bis zu 3 000 € Geldbuße und Fahrverbot, bei Mischkonsum mit Alkohol bis zu 5 000 €. THC ist länger nachweisbar als spürbar; im Zweifel nicht fahren.

§ 24a StVG

Was gilt für 18- bis 21-Jährige?

Engere Mengen (30 g/Monat), höchstens 10 % THC und am Steuer ein absolutes Cannabisverbot in der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag. Royal-Haze nimmt ohnehin erst ab 21 auf.

§ 19 Abs. 3 KCanG · § 24c StVG

04 / Verein

Verein

Wie wird die Qualität kontrolliert?

Über den ganzen Zyklus: Chargenführung von der Aussaat an, gewogene Ernten, ausgewiesene Gehalte. Abgegeben wird nur Reinform in neutraler Verpackung, mit Informationszettel zu Gewicht, Erntedatum, Sorte, THC- und CBD-Gehalt.

§ 21 · § 26 KCanG

Kann ich beim Anbau mitarbeiten?

Ja, die Satzung erwartet es sogar: Aktive Mitglieder wirken am gemeinschaftlichen Anbau mit, von Pflege und Ernte bis zur Dokumentation. Eingeteilt wird nach Absprache; sag einfach beim ersten Besuch, was dir liegt.

Satzung §§ 3, 5

Wer ist Präventionsbeauftragte oder Präventionsbeauftragter?

Ein Mitglied mit nachgewiesenen Beratungskenntnissen, wie es das Gesetz verlangt. Erreichbar über MaxKlenk@royal-haze.com oder persönlich zu den Öffnungszeiten, vertraulich und ohne Folgen für die Mitgliedschaft.

§ 23 KCanG

Was passiert bei Verstößen gegen Vereinsregeln?

Gestuft: erst das Gespräch, bei ernsten Verstößen entscheidet der Vorstand bis zum Ausschluss, etwa bei Weitergabe an Dritte. Gegen einen Ausschluss kannst du bei der nächsten Mitgliederversammlung Einspruch einlegen.

Satzung § 3 · § 34 KCanG

Die rechtlichen Antworten wurden am 29.07.2026 gegen die Gesetzesfassungen auf gesetze-im-internet.de geprüft und sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.