Der Verein
Ein Klub, kein Geschäft.
Wir sind ein eingetragener Verein mit Mitgliedern, Öffnungszeiten und einer Tür in Bad Wimpfen. Hier steht, wie unser Klub aufgebaut ist und was bei uns gilt.

01 / Rechtsform
Eingetragen und beaufsichtigt
Wir sind unter VR 726178 im Vereinsregister eingetragen. Unser Zweck laut Satzung § 2: gemeinschaftlicher, nichtgewerblicher Eigenanbau, Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum, Information über Suchtprävention. Kein Verkauf, kein Handel, keine Gewinnerzielung (Satzung § 6): Beiträge und Spenden fließen vollständig in Anbau, Miete, Technik und Vereinsarbeit zurück.
02 / Vereinsleben
Was Mitglieder bei uns tun
02 / Vereinsleben
Was Mitglieder bei uns tun
Unser Klub lebt von Mitwirkung, und die Satzung meint das wörtlich: Aktive Mitglieder arbeiten am gemeinschaftlichen Anbau mit, von Pflege und Ernte über Trocknung bis zur Dokumentation. Eingeteilt wird nach Absprache; für gemeinsame Vorhaben können sich Mitglieder zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen.
Entschieden wird gemeinsam: Die Mitgliederversammlung ist unser oberstes Organ. Sie wählt den Vorstand, beschließt Beiträge und Satzung und nimmt den Jahresabschluss ab. Der Vorstand (Vorsitz, Stellvertretung, Schatzmeisteramt) führt die Geschäfte ehrenamtlich neben Beruf und Alltag; Vorsitzender ist Max Christian Klenk.

Gemeinschaftseigentum in Reihe drei: Jede Pflanze gehört dem Verein, keinem einzelnen Mitglied.Stockfoto, nicht eigener Bestand
- Satzung § 2
- § 26 KCanG
03 / Beiträge
Was die Mitgliedschaft kostet
03 / Beiträge
Was die Mitgliedschaft kostet
| Aufnahmegebühreinmalig, binnen drei Monaten | 50 € |
|---|---|
| Grundbeitragfür alle Mitglieder gleich | 25 € / Monat |
| Erweiterter Beitragmengenabhängig, nur für konsumierende Mitglieder | nach Beitragsordnung |
| MindestmitgliedschaftSatzung; Gesetz verlangt mindestens 3 | 4 Monate |
Unsere Beiträge sind eine Umlage, kein Preis: Sie decken die realen Kosten des gemeinschaftlichen Anbaus. Beim Ausscheiden gibt es keine Erstattung, offene Beiträge verfallen (Satzung § 4.6).
04 / Klubordnung
Was bei uns gilt
04 / Klubordnung
Was bei uns gilt
| Zutrittunter 18 niemals, Ausweis auf Verlangen | nur Mitglieder und Befugte |
|---|---|
| Weitergabenie an Dritte, nie an Begleitpersonen | nur an das Mitglied selbst |
| Konsumauch nicht in Sichtweite (100 m, § 5 KCanG) | nicht auf dem Gelände |
| Umgangwas Mitglieder betrifft, bleibt im Klub | respektvoll und diskret |
Diese Regeln schützen unsere Erlaubnis und damit den Klub selbst. Wer bei uns Mitglied ist, hält sie ein; die Dokumentationspflichten (§ 26 KCanG) erledigen wir im Hintergrund.
05 / Der Ort
Allmend 6, Bad Wimpfen
05 / Der Ort
Allmend 6, Bad Wimpfen
Unser Klub hat eine Tür, und die ist an drei Abenden pro Woche offen, ohne Termin. Beim ersten Besuch zeigst du deinen Ausweis, danach ist Zeit für alle Fragen. Anfahrt und Erstbesuch: Kontaktseite.