Royal-Haze e. V.

Der Verein

Ein Klub, kein Geschäft.

Wir sind ein eingetragener Verein mit Mitgliedern, Öffnungszeiten und einer Tür in Bad Wimpfen. Hier steht, wie unser Klub aufgebaut ist und was bei uns gilt.

Beleuchtetes Gewächshaus bei Nacht
Feste Anschrift, feste Öffnungszeiten, behördliche Aufsicht: der Rahmen, in dem unser Verein arbeitet.Stockfoto, nicht eigener Bestand

01 / Rechtsform

Eingetragen und beaufsichtigt

Wir sind unter VR 726178 im Vereinsregister eingetragen. Unser Zweck laut Satzung § 2: gemeinschaftlicher, nichtgewerblicher Eigenanbau, Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum, Information über Suchtprävention. Kein Verkauf, kein Handel, keine Gewinnerzielung (Satzung § 6): Beiträge und Spenden fließen vollständig in Anbau, Miete, Technik und Vereinsarbeit zurück.

02 / Vereinsleben

Was Mitglieder bei uns tun

Unser Klub lebt von Mitwirkung, und die Satzung meint das wörtlich: Aktive Mitglieder arbeiten am gemeinschaftlichen Anbau mit, von Pflege und Ernte über Trocknung bis zur Dokumentation. Eingeteilt wird nach Absprache; für gemeinsame Vorhaben können sich Mitglieder zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen.

Entschieden wird gemeinsam: Die Mitgliederversammlung ist unser oberstes Organ. Sie wählt den Vorstand, beschließt Beiträge und Satzung und nimmt den Jahresabschluss ab. Der Vorstand (Vorsitz, Stellvertretung, Schatzmeisteramt) führt die Geschäfte ehrenamtlich neben Beruf und Alltag; Vorsitzender ist Max Christian Klenk.

Junge Cannabispflanze in einem Topf im Innenanbau

Gemeinschaftseigentum in Reihe drei: Jede Pflanze gehört dem Verein, keinem einzelnen Mitglied.Stockfoto, nicht eigener Bestand

  • Satzung § 2
  • § 26 KCanG

03 / Beiträge

Was die Mitgliedschaft kostet

Beiträge
Aufnahmegebühreinmalig, binnen drei Monaten50 €
Grundbeitragfür alle Mitglieder gleich25 € / Monat
Erweiterter Beitragmengenabhängig, nur für konsumierende Mitgliedernach Beitragsordnung
MindestmitgliedschaftSatzung; Gesetz verlangt mindestens 34 Monate

Unsere Beiträge sind eine Umlage, kein Preis: Sie decken die realen Kosten des gemeinschaftlichen Anbaus. Beim Ausscheiden gibt es keine Erstattung, offene Beiträge verfallen (Satzung § 4.6).

04 / Klubordnung

Was bei uns gilt

Klubordnung
Zutrittunter 18 niemals, Ausweis auf Verlangennur Mitglieder und Befugte
Weitergabenie an Dritte, nie an Begleitpersonennur an das Mitglied selbst
Konsumauch nicht in Sichtweite (100 m, § 5 KCanG)nicht auf dem Gelände
Umgangwas Mitglieder betrifft, bleibt im Klubrespektvoll und diskret

Diese Regeln schützen unsere Erlaubnis und damit den Klub selbst. Wer bei uns Mitglied ist, hält sie ein; die Dokumentationspflichten (§ 26 KCanG) erledigen wir im Hintergrund.

05 / Der Ort

Allmend 6, Bad Wimpfen

Unser Klub hat eine Tür, und die ist an drei Abenden pro Woche offen, ohne Termin. Beim ersten Besuch zeigst du deinen Ausweis, danach ist Zeit für alle Fragen. Anfahrt und Erstbesuch: Kontaktseite.