Der Anbau
Anbau unter Aufsicht.
Die Mitglieder bauen gemeinsam an, was sie selbst erhalten: dokumentiert, gesichert, ohne einen einzigen Verkauf.

01 / Der Zyklus
Fünf Schritte, lückenlos dokumentiert
Vermehrung
Herkunft, Menge und Datum des Vermehrungsmaterials werden erfasst, bevor die erste Pflanze steht.
§ 26 Abs. 1 KCanG
Vegetation
Klima, Licht und Bewässerung werden je Charge geführt; Auffälligkeiten werden vermerkt.
Blüte
Der Bestand bleibt geschlossen, der Zugang wird protokolliert.
Ernte und Trocknung
Chargenweise gewogen und erfasst; Temperatur und Luftfeuchte werden kontrolliert geführt.
Prüfung und Weitergabe
Gehalt je Charge bestimmen, ausweisen, Reste dokumentiert vernichten.
§§ 21, 26 KCanG

Kunstlicht statt Zufall: In der Blühphase steuern Lampen Spektrum und Tageslänge, geführt in der Chargenakte.Stockfoto, nicht eigener Bestand
- Chargenführung je Zyklus
- § 26 KCanG
02 / Qualität
Reinform ist Gesetz
02 / Qualität
Reinform ist Gesetz
Weitergegeben wird ausschließlich Cannabis in Reinform: ohne Tabak, ohne Nikotin, ohne Zusätze (§ 21 KCanG). Zu jeder Weitergabe gehört ein Informationszettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit, Sorte sowie THC- und CBD-Gehalt, dazu Hinweise zu Dosierung, Risiken und Fahrtauglichkeit. Die Verpackung bleibt neutral, ohne Marken und ohne Werbung.
03 / Mengen und Sicherung
Persönlich, begrenzt, geschlossen
03 / Mengen und Sicherung
Persönlich, begrenzt, geschlossen
| Pro Tag§ 19 KCanG | max. 25 g |
|---|---|
| Pro Kalendermonatab 21 Jahren | max. 50 g |
| 18 bis 21 Jahrezudem max. 10 % THC | max. 30 g / Monat |
Die Weitergabe erfolgt nur persönlich im befriedeten Besitztum, nie an Dritte. Minderjährige haben keinen Zutritt, und im Umkreis von 100 Metern um den Eingang ist der Konsum gesetzlich verboten: Royal-Haze ist Anbau- und Organisationsort, kein Konsumraum.