Royal-Haze e. V.

Hintergrund · 22. Oktober 2026

Cannabis und Autofahren: Grenzwert und Bußgeld

Für Cannabis und Autofahren gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Ab dem Wert drohen in der Regel 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Der Grenzwert steht in § 24a Abs. 1a StVG und gilt seit dem 22. August 2024 für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder und E-Scooter. In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt kein Grenzwert, sondern ein Verbot (§ 24c StVG).

Was der Wert misst

Gemessen wird THC im Blutserum, nicht die Wirkung. Der Wert kann noch erhöht sein, wenn du dich längst wieder fahrtüchtig fühlst, und bei regelmäßigem Konsum bleibt er oft länger erhöht. Eine Wartezeit, die für alle gilt, gibt es deshalb nicht. Wer fahren muss, lässt genug Zeit zwischen Konsum und Fahrt oder lässt das Auto stehen.

Was ein Verstoß kostet

Die Beträge sind Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog (BKatV), die Monate sind Fahrverbot.

Regelsätze für Cannabis am Steuer
Erster Verstoß ab 3,5 ng/mlBKatV Nr. 242500 € · 1 Monat
Mit einer Voreintragungnach § 24a StVG, § 316 oder § 315c StGB, BKatV Nr. 242.11.000 € · 3 Monate
Mit mehreren Voreintragungenwie oben, BKatV Nr. 242.21.500 € · 3 Monate
Cannabis und Alkohol§ 24a Abs. 2a StVG, BKatV Nr. 243a1.000 € · 1 Monat
Probezeit oder unter 21§ 24c StVG, BKatV Nr. 243b250 €

Dazu kommen Punkte in Flensburg: zwei bei Verstößen gegen § 24a StVG, einer bei § 24c StVG (Anlage 13 FeV Nr. 2.2.1a und 3.1.1). Der gesetzliche Rahmen reicht bis 3.000 Euro, bei Mischkonsum bis 5.000 Euro (§ 24a Abs. 3 StVG).

Cannabis und Alkohol

Wer mit 3,5 ng/ml oder mehr fährt und dazu Alkohol trinkt oder unter Alkoholwirkung losfährt, begeht einen eigenen Verstoß (§ 24a Abs. 2a StVG). Eine Promillegrenze gibt es dafür nicht. Das Bußgeld ist doppelt so hoch wie beim THC-Wert allein.

Probezeit und unter 21

Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 gilt am Steuer ein absolutes Verbot: kein Konsum während der Fahrt und kein Losfahren unter der Wirkung von Cannabis (§ 24c StVG). Die Probezeit beginnt mit dem ersten Führerschein, unabhängig vom Alter (§ 2a StVG).

Wenn die Fahrsicherheit fehlt

Wer wegen Cannabis nicht mehr sicher fahren kann, macht sich strafbar, unabhängig vom gemessenen Wert (§ 316 StGB). Das gilt für jedes Fahrzeug, auch für das Fahrrad. Hinweise sind etwa Schlangenlinien oder verzögerte Reaktionen. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer dabei ein Kraftfahrzeug geführt hat, verliert in der Regel auch die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB).

Führerschein und MPU

Ob jemand geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, prüft die Fahrerlaubnisbehörde. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ordnet sie an, wenn Anzeichen für Cannabismissbrauch bestehen oder jemand wiederholt unter Cannabis gefahren ist (§ 13a FeV). Verstöße nur gegen das Verbot für Fahranfänger zählen dabei nicht als Wiederholung.

Medizinisches Cannabis

Grenzwert und Verbot gelten nicht, wenn das THC aus einem ärztlich verschriebenen Medikament stammt, das wie verordnet eingenommen wurde (§ 24a Abs. 4, § 24c Abs. 3 StVG). Sicher fahren können muss man trotzdem, § 316 StGB gilt weiter.

Im Verein

Der Informationszettel, der jeder Weitergabe beiliegt, weist auf die Einschränkungen im Straßenverkehr hin (§ 21 Abs. 2 und 3 KCanG). Fragen zu Konsum und Verkehr beantwortet der Präventionsbeauftragte Max Christian Klenk zu den Öffnungszeiten, vertraulich und ohne Folgen für die Mitgliedschaft. Die Grenzen für Besitz und Weitergabe stehen im Rechtsrahmen.